deutscher Jurist und Politiker; SPD; Richter (1981-1994) und Vizepräs. (1987-1994) des Bundesverfassungsgerichts; niedersächsischer Kultusminister 1974-1976
* 18. Juni 1929 Göttingen
† 28. Januar 2021 Hannover
Herkunft
Ernst Gottfried Mahrenholz, ev., wurde 1929 in Göttingen geboren. Sein Vater, der Theologe Prof. Christian M., war zuletzt Vizepräsident des Ev. Landeskirchenamtes Hannover. Die Familie der Mutter, Käthe, geb. Spangenberg, stammt aus Dessau.
Ausbildung
M. wuchs in einem evangelischen Elternhaus auf, das vor allem kirchenmusikalisch geprägt war. Nach dem Abitur am Rathsgymnasium Hannover studierte er in Göttingen und Tübingen Rechtswissenschaften, anfangs auch Theologie und Philosophie, und promovierte mit einer Arbeit über die "Wahlgleichheit im parlamentarischen Parteienstaat" bei Gerhard Leibholz zum Dr. jur. Als Assistent von Rudolf Smend befasste er sich besonders mit Fragen des Kirchenrechtes und des Staatskirchenrechts.
Wirken
Nach dem Assessorexamen trat M., der bereits mit 21 Jahren der SPD beigetreten war, in den Staatsdienst des Landes Niedersachsen ein und wurde persönlicher Referent des damaligen Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf (1893-1961). Weitere Stationen seiner Verwaltungslaufbahn waren das Regierungspräsidium in Hannover, das Landratsamt in Wesermünde und das niedersächsische Kultusministerium, wo er als Fachmann für Kirchenrecht das Niedersächsische Konkordat von 1964 mit dem Heiligen Stuhl vorbereiten half. Papst Paul VI. ernannte ihn danach zum Ritter des Ordens ...